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Glutenfrei

Wann gilt ein Produkt als glutenfrei?


Die Vorgaben für die Bezeichnung eines Produkts als glutenfrei sind im Codex Alimentarius als „Standard für Lebensmittel für die spezielle Diät von Personen mit Glutenintoleranz (Zöliakie)“ (CXS 118-1979) festgelegt.


Die wichtigsten Informationen für uns sind:


  • Der Glutengehalt muss unter 20 mg/ kg liegen.
  • Diesen Gehalt müssen wir durch Analysen des Produkt in der finalen Verpackung belegen können
  • Produkten mit einem nachgewiesenen Glutengehalt von max. 100mg/ kg, können wir die Eigenschaft „sehr niedriger Glutengehalt“ zusprechen
  • KoRo hat keine Lizenz von der DZG (Deutsche Zöliakie Gesellschaft) und dadurch dürfen wir nicht das "Glutenfrei Symbol" auf den Produkten verwenden. Trotzdem dürfen wir "glutenfrei" auf die Produktseite und das Produkt schreiben, wenn wir die rechtlichen Vorgaben erfüllen.


Allergenkennzeichnung auf dem Etikett

Nach dem LMIV müssen Zutaten, die Gluten enthalten in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Dazu gehören:

Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Dinkel, Kammut und Hybride der Getreidearten, sowie Produkte aus den Rohstoffen.


  • ausgenommen sind:
    • Glucosesirup aus Weizen inklusive Dextrose
    • Maltosedextrine aus Weizen
    • Glucosesirup aus Gerste
    • Cerealien für die Produktion von alkoholischen Destillaten eingeschlossen Ethylalkohol mit Landwirtschaftlichen Ursprung


KoRo deklariert zusätzlich Spuren von Weizen auf dem Etikett!


Warum haben eure Produkte kein ARGE Siegel?


Da wir keine Genehmigung haben, dieses Siegel zu nutzen, sind unsere Produkte auch nicht von der ARGE zertifiziert. Bei glutenfreien Produkten haben wir von dem Produzenten die Information, dass es sich um glutenfreie Produkte handelt. Dies wird uns vom Lieferanten versichert. Es wird jede produzierte Charge analysiert und nur die Chargen mit einem Glutengehalt unter 20 ppm (mg/kg) können als glutenfreie Produkte freigegeben werden. Die Grenze von 20 ppm ist gesetzlich festgelegt. Es gibt auch seltene Fälle, wo Personen unter diesen Grenzwert darauf reagieren können. Es kann aber nur jede Person individuell wissen, wie stark sie davon beeinträchtigt ist. Als Spur müssen Werte kleiner 20 ppm aber nicht gekennzeichnet werden.

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