In der Europäischen Gemeinschaft erfolgt die Festsetzung verbindlicher Höchstgehalte für THC und Schwermetalle durch die Verordnung (EG) Nr. 2023/915. Bei unseren Bio-Produkten erfolgt die Kontrolle zusätzlich über die Bio-Verordnung. Als Händler sind wir dazu verpflichtet, diese Höchstgehalte einzuhalten. Wir führen in unserem Risikomanagementsystem ein eigenes risikobasiertes Monitoring mittels eines stichprobenartigen Prüfplans durch. Zusätzlich stehen wir im stetigen Austausch mit unseren Lieferanten und externen Laboratorien, um sicherzustellen, dass unsere Produktpalette die Höchstgehalte der Europäischen Union einhalten und mit gutem Gewissen verzehrt werden können.
Leider dürfen wir keine Analysen aus Datenschutzgründen an Dritte weitergeben.