Welche Verordnungen für Schwermetalle und Schadstoffe halten wir bei unseren Produkten ein?
In der Europäischen Gemeinschaft erfolgt die Festsetzung verbindlicher Höchstgehalte für Schwermetalle und Mykotoxine durch die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bzw. für Rückstände von Pflanzenschutzmittel durch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Bei unseren Bio-Produkten erfolgt die Kontrolle zusätzlich über die Bio-Verordnung. Als Händler der Produkte sind wir dazu verpflichtet, diese Höchstgehalte stetig einzuhalten. Unsere Produkte werden auf Produktqualität und -sicherheit überprüft und können mit sehr gutem Gewissen verzehrt werden.