Enthalten unsere Trockenfrüchte Schwefeldioxid?
Bei den meisten unserer Trockenfrüchten wird Schwefeldioxid als Kreuzkontamination angegeben und nicht direkt als Inhaltsstoff. Das bedeutet, dass das Produkt an sich den jeweiligen Stoff nicht enthält, bei dem Abfüllprozess allerdings eventuell durch eine Kreuzkontamination mit dem angegebenen Allergen in Berührung kommen könnte. Aufgrund dessen muss dies lebensmittelrechtlich deklariert werden.
Schwefeldioxid ist ein Zusatzstoff, der zwingend in der Zutatenliste angegeben werden muss. Bei allen Produkten, wo dies nicht der Fall ist, darf auch kein Schwefel zugesetzt werden.